Stellungnahmen
Wir engagieren uns für ältere Menschen in Gesellschaft und Politik. Wir beziehen Position in öffentlichen Diskussionen und nehmen an Vernehmlassungen teil. Erhalten Sie Einblick in unsere Stellungnahmen und Positionen.
Aktuelle Stellungnahmen
Pro Senectute Schweiz unterstützt die Vorlage zur Einführung einer Pro-rata-Vergütung für Personen, die sich teilweise im Heim oder Spital und teilweise zu Hause aufhalten. Die Vorlage greift ein zentrales Anliegen vieler älterer Menschen auf, indem sie hilft, längere Aufenthalte zu Hause zu ermöglichen, Übergangsphasen abzufedern und Angehörige zu entlasten.
Pro Senectute Schweiz begrüsst die Einführung einer klaren, stufenweisen Staffelung, der vereinfachten Bedarfsabklärung und einer pragmatischen Nachweisführung. Die Verordnung anerkennt explizit hybride Wohnformen und trägt so dazu bei, flexiblere und selbstbestimmte Wohn- und Betreuungsmodelle zu ermöglichen.
Um eine faire und wirksame Umsetzung zu gewährleisten, würde Pro Senectute Schweiz die Ausweitung des Stufenmodells um zusätzliche Schwellenwerte begrüssen. Weiter sollte der finanzielle Ausgleich für längere Aufenthalte zu Hause nicht zu restriktiv ausgestaltet werden, um hybride Wohnformen auch materiell zu ermöglichen. Auf kantonaler Ebene besteht zudem ein erhöhter Abstimmungs- und Koordinationsbedarf, der nicht in neuen Rechtsungleichheiten resultieren darf.
Pro Senectute begrüsst die geplanten Anpassungen in der beruflichen Vorsorge da sie zu einer zeitgemässen, fairen und flexiblen Weiterentwicklung der 2. Säule beitragen – insbesondere im Hinblick auf die Einführung der 13. AHV-Rente und die veränderten Erwerbsbiografien älterer Menschen.
Besonders positiv: Die 13. AHV-Rente wird nicht berücksichtigt, wenn die Angemessenheit von Vorsorgeplänen beurteilt wird. Dadurch entstehen keine indirekten Rentenkürzungen in der 2. Säule. Ebenso wird die Zulassung von Repo-Geschäften unter strenger Aufsicht unterstützt. Und schliesslich widerspiegelt die flexiblere Begünstigtenordnung in der Säule 3a besser heutige familiäre Realitäten.
Entscheidend ist für Pro Senectute, dass die Reform sozial ausgewogen umgesetzt wird und insbesondere Personen mit tiefen Einkommen oder Teilzeitpensen nicht benachteiligt werden. Eine klare Kommunikation der Änderungen bleibt zentral, damit Versicherte ihre Vorsorgesituation weiterhin zuverlässig einschätzen können.
Pro Senectute Schweiz begrüsst das Ziel der E-ID-Verordnung, einen sicheren und vertrauenswürdigen Rahmen für den elektronischen Identitätsnachweis zu schaffen.
Aus Sicht von Pro Senectute ist es unabdingbar, dass die spezifischen Bedürfnisse älterer Menschen dabei systematisch berücksichtigt werden, sowohl bei den technischen Ausgestaltungen als auch in der Kommunikation und Prozessgestaltung.
Die E-ID muss barrierefrei, altersfreundlich und einfach nutzbar sein. Entscheidend sind klare Umsetzungsstandards, Schulungsangebote und der Einbezug betroffener Personen.
Datensparsamkeit, Transparenz und freiwillige Datenfreigabe sind zentral für das Vertrauen älterer Menschen. Zudem braucht es niederschwellige Unterstützungsangebote und gebührenfreie Identitätsprüfungen, um allen den Zugang zu ermöglichen.
Aus dem vorgeschlagenen Entlastungspaket nimmt Pro Senectute zu zwei Massnahmen Stellung, die ältere Menschen direkt betreffen.
Entflechtung zwischen Bund und AHV (Art. 103 AHVG)
Der Bundesrat schlägt im Rahmen des Entlastungspakets 2027 vor, den Bundesbeitrag an die AHV ab 2026 vom demografisch bedingten Ausgabenwachstum zu entkoppeln. Stattdessen plant er, den Bundesbeitrag an die Entwicklung der Mehrwertsteuererträge zu binden, um die Dynamik der Bundesausgaben zu bremsen. Der aktuelle Beitrag von 20,2 % der AHV-Ausgaben soll auf 19,5 % gesenkt und durch eine Untergrenze abgesichert werden.
Pro Senectute lehnt diese Massnahme entschieden ab, da sie den demografischen Wandel ignoriert und die AHV-Finanzen langfristig gefährdet. Ohne begleitende strukturelle Reformen sieht Pro Senectute in der Reduktion des Bundesbeitrags ein hohes Risiko für die Stabilität der AHV.
Höhere Besteuerung von Kapitalbezügen der 2. und 3. Säule (Art. 38 DBG)
Einkommen aus der 2. Säule und der Säule 3a unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, wobei Kapitalleistungen bisher steuerlich begünstigt sind. Der Bundesrat schlägt vor, diese steuerlichen Vorteile zu reduzieren. Damit zielt er darauf ab, die Einnahmen der direkten Bundessteuer zu erhöhen und die Ungleichbehandlung von Kapitalbezügen und Rentenzahlungen zu verringern.
Pro Senectute unterstützt diese Massnahme, da sie die Risiken reduziert, die mit dem Kapitalbezug verbunden sind. Zudem trägt sie dazu bei, die Altersvorsorge nachhaltig zu sichern. Pro Senectute ist sich bewusst, dass sich diese Massnahme negativ auf die Sparanreize in der Säule 3a und auf freiwillige Einzahlungen auswirken könnte.
Pro Senectute befürwortet die vorgeschlagene Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Diese trägt dazu bei, die Versicherten finanziell zu entlasten und die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen. Pro Senectute erachtet diese Änderung besonders für ältere Menschen als sehr positiv, da diese auf Produkte aus der Mittel- und Gegenstandsliste (MiGeL) angewiesen sind.
Dabei ist es essenziell, dass MiGeL-Produkte aus dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) den Schweizer Qualitätsstandards entsprechen. Pro Senectute regt an, die Qualitätsanforderungen kontinuierlich zu überprüfen, um die Sicherheit von Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.
Ebenfalls ist es zentral, die Versicherten darüber zu informieren, dass sie MiGeL-Produkte im EWR beziehen und sich die Kosten erstatten lassen können. Klare Erstattungsregelungen sind notwendig, um Transparenz zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden.
Pro Senectute unterstützt die Schliessung von Lücken in der AHV-Beitragserhebung insbesondere bei Arbeitgebern, die überwiegend Stundenlohnarbeitende beschäftigen und kurze Arbeitsverhältnisse anbieten. Dieser Schritt zielt darauf ab, eine umfassendere Versicherungsdeckung für Personen mit geringem Einkommen zu gewährleisten. Das mindert auch das Risiko von Altersarmut.
Die Aufnahme der vorgeschlagenen Berufskategorien ist aufgrund der hohen Anzahl an stundenweise Beschäftigten folgerichtig. Pro Senectute vertritt die Auffassung, den Katalog breiter zu fassen, um systematische Unterversicherungen in der Altersvorsorge infolge der Beitragsbefreiung zu verhindern. Daher ist die Beibehaltung der Ausnahme von der Beitragspflicht für geringfügige Einkommen bis 2300 Franken pro Arbeitgeber und pro Jahr infrage zu stellen.
Pro Senectute begrüsst die Einführung eines Verzugszinsenlaufs bei Liquidationsgewinnen nach Aufgabe der Selbständigkeit als gezielte Massnahme für einen Sonderfall.
Pro Senectute begrüsst die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen (BGAP) und die Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe (GesB). Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Pflegebereich sind nachvollziehbar, dürften aber mit substanziellen Zusatzkosten verbunden sein. Da unklar bleibt, ob und in welchem Ausmass sich die entstehenden Mehrkosten auf die Tarif- und Finanzierungssysteme auswirken, sollte die Vorlage die Kostenfolgen berücksichtigen und ergänzende Massnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung vorsehen. Darüber hinaus empfiehlt Pro Senectute, die Massnahmen nicht gleichzeitig, sondern gestaffelt einzuführen.
Neben der Verbesserung der Pflege sieht Pro Senectute dringenden Handlungsbedarf in der Betreuung älterer Menschen, die im Gegensatz zu Pflege nicht über das Krankenversiche-rungsgesetz gedeckt ist. Es ist notwendig, zeitnah Lösungen für die Finanzierung von Betreuung im eigenen Zuhause zu finden.
Pro Senectute anerkennt, dass die 13. AHV-Rente für viele Seniorinnen und Senioren eine finanzielle Verbesserung darstellen und somit das Armutsrisiko im Alter reduzieren wird. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass diese zusätzliche Rente allein nicht ausreichen wird, um Altersarmut vollständig zu beseitigen.
Pro Senectute erachtet eine Senkung des Bundesbeitrags bis zum Inkrafttreten einer umfassenden AHV-Reform als nicht angemessen. Zurzeit ist eine Reform der AHV mit grossen Unsicherheiten verbunden. Weder ist deren Inhalt bekannt noch der mögliche Zeitpunkt des Inkrafttretens abschätzbar. Pro Senectute zeigt sich zudem sehr besorgt über eine mögliche Kompensation des reduzierten Bundesbeitrags über Mittel aus dem AHV-Ausgleichsfonds. Zweck des AHV-Ausgleichsfonds ist, die finanzielle Stabilität der 1. Säule zu garantieren. Eine Zweckentfremdung gefährdet die nachhaltige Finanzierung der AHV-Renten für künftige Generationen von Rentnerinnen und Rentnern.
Im Hinblick auf die finanzielle Belastung der aktuellen AHV-Beitragszahlenden erachtet Pro Senectute es als ausgewogener, die 13. AHV-Rente sowohl über Lohnbeiträge als auch über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren, wobei der aktuelle Bundesbeitrag von 20,2 Prozent beizubehalten ist.
Die Reformvorlage zielt darauf ab, die Ungleichbehandlung der Geschlechter bei den Hinterlassenenrenten zu korrigieren. Pro Senectute unterstützt die geplante Abschaffung der lebenslangen Witwenrente, weil diese auf veralteten Lebensverhältnissen basiert und die heutigen sozialen Realitäten nicht mehr widerspiegelt. Der neue Fokus auf die Betreuungs- und Erziehungszeit ist nachvollziehbar. Auch die Einführung einer Übergangsrente bei Verwitwung geht in die richtige Richtung. Deren auf zwei Jahre beschränkte Laufzeit stellen wir jedoch in Frage. Die Übergangsrente sollte länger ausgerichtet werden, damit diese Massnahme wirksam ist. Darüber hinaus sollte die Vorlage um begleitende Massnahmen wie etwa Fort- und Weiterbildungskurse ergänzt werden, um Betroffene beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Die Debatte um die Witwenrente hat auch Auswirkungen auf andere Bereiche der Vorsorge. Sie müssten angepasst werden, um eine tatsächliche Gleichbehandlung zu erreichen, wie etwa die Rentenplafonierung für Ehepaare. Deshalb sind eine gesamthafte Prüfung der Ungleichbehandlungen innerhalb der Sozialversicherungen sowie entsprechende Lösungsvorschläge dringend nötig.
Mit dem neuen Bundesgesetz anerkennt der Bundesrat den Bedarf, die Behördenleistung der Sozialversicherungen der 1. Säule, der Erwerbsersatzordnung und der Familienzulagen digital und schweizweit einheitlich anzubieten. Im Jahr 2023 unterstützte Pro Senectute schweizweit über 61'000 Seniorinnen und Senioren im Rahmen der Sozialberatung. Altersvorsorge, Ergänzungsleitungen, Individuelle Finanzhilfe und weitere Möglichkeiten finanzieller Unterstützung standen bei über der Hälfte der Fälle im Zentrum. Vor diesem Hintergrund erachtet Pro Senectute die Vorlage als wichtigen Schritt, der auch die Arbeit in der Sozialberatung effizienter und effektiver gestalten könnte. Hierfür wäre jedoch idealerweise und im Gegensatz zum vorliegenden Entwurf ein einheitliches Verfahren und somit eine umfassende, gesamtheitliche Lösung für alle Sozialversicherungszweige anzustreben.
Pro Senectute setzte sich als grösste Fach- und Anlaufstelle für Altersfragen während der Covid-19-Pandemie in enger Zusammenarbeit mit den Behörden auf allen föderalen Ebenen für das Wohlergehen der Seniorinnen und Senioren ein. Die kantonalen und interkantonalen Pro Senectute Organisationen passten ihre Angebote und Dienstleistungen der jeweiligen Situation an. Oder sie lancierten neue Angebote, um der älteren Bevölkerung den Pandemiealltag zu erleichtern. Rückblickend erwies es sich als zentral, nebst coronaspezifischen Angeboten das Grundangebot in eingeschränkter Form über die fast zweieinhalbjährige Pandemiedauer aufrechtzuerhalten. Damit konnten sowohl Beratungen als auch Kurse und Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden, um physische und psychische Gesundheit zu erhalten. Vor diesem Hintergrund weist Pro Senectute auf zentrale Punkte zur Teilrevision des Epidemiengesetzes hin.
Mit der Vernehmlassung möchte der Bundesrat die Rechtsgrundlage für steuerabzugsberechtigte Einkäufe in die Säule 3a schaffen. Damit sollen Personen ihre Beitragslücken in der gebundenen Selbstvorsorge nachträglich ausgleichen können. Wir begrüssen das Bestreben, die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge auszubauen. Jedoch stellen wir sowohl den Mechanismus des vorliegenden Vorstosses als auch die positiven Auswirkungen im Sinne von zusätzlichen Anreizen für das Alterssparen infrage.