Die Beratungsgespräche sind für Personen ab 60 Jahren und ihre Angehörigen kostenlos.
Wenn die minimalen Lebenskosten nicht durch Renten und/oder Einkommen gedeckt werden können, helfen die Ergänzungsleistungen (EL). Auf EL besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sichern zusammen mit der AHV die finanzielle Grundversorgung. Unser EL-Rechner gibt Ihnen Hinweise, ob Sie EL-berechtigt sind.
Bei einem persönlichen Beratungsgespräch unterstützen wir Sie bei der Berechnung.
Sind Sie in einer finanziellen Notlage, weil Ihr Einkommen nicht ausreicht und das Alter besondere Herausforderungen mit sich bringt? Wir können Ihnen helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken. Mit Mitteln aus dem Bundesfonds «Individuelle Finanzhilfe» und anderen Fonds bieten wir direkte finanzielle Unterstützung an.
Wofür können Sie Unterstützung erhalten?
Wer erhält individuelle Finanzhilfe?
Die wichtigsten Voraussetzungen
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie im Informationsblatt.
Für eine persönliche Beratung telefonieren oder mailen Sie uns bitte.