Finanzen

Unsere Sozialarbeitenden beraten Sie bei allen Fragen rund um Ihre Finanzen. Die Beratungen sind freiwillig, vertraulich und unentgeltlich.

Zu folgenden Themen bieten wir Beratung, Unterstützung und Hilfe:

  • Finanzielle Beratung und Hilfe
  • Private Budgetplanung
  • Beratung in Sozialversicherungsfragen
    (AHV / Ergänzungsleistungen / Hilflosenentschädigung / Krankenkasse)
  • Vermittlung von administrativen Diensten
  • Finanzielle Unterstützung für Lebensnotwendiges

Die Beratungsgespräche sind für Personen im AHV-Alter und ihre Angehörigen kostenlos.

Flyer Finanzielle Unterstützung

Wenn die minimalen Lebenskosten nicht durch Renten und/oder Einkommen gedeckt werden können, helfen die Ergänzungsleistungen (EL). Auf EL besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sichern zusammen mit der AHV die finanzielle Grundversorgung. Unser EL-Rechner gibt Ihnen Hinweise, ob Sie EL-berechtigt sind. 

Bei einem persönlichen Beratungsgespräch unterstützen wir Sie bei der Berechnung.

Sind Sie in einer finanziellen Notlage, weil Ihr Einkommen nicht ausreicht und das Alter besondere Herausforderungen mit sich bringt? Wir können Ihnen helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken. Mit Mitteln aus dem Bundesfonds «Individuelle Finanzhilfe» und anderen Fonds bieten wir direkte finanzielle Unterstützung an.

Wofür können Sie Unterstützung erhalten?

  • Hörgeräte und Brillen
  • Heiz- und Nebenkosten
  • Kosten für Haustiere
  • Ferienaufenthalte
  • Umzugskosten
  • Mobilitätskosten
  • Haushaltsanschaffungen
  • und so weiter

Wer erhält individuelle Finanzhilfe?

  • Schweizer Bürgerinnen und Bürger im AHV-Alter mit Wohnsitz im Kanton Aargau
  • Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der EU oder der EFTA im ordentlichen AHV-Alter mit Wohnsitz im Kanton Aargau
  • Personen anderer Staaten im ordentlichen AHV-Alter nach ununterbrochenem fünfjährigem Aufenthalt in der Schweiz und Wohnsitz im Kanton Aargau

Die wichtigsten Voraussetzungen

  • Sie erhalten eine AHV- oder Pensionskassenrente
  • Sie beziehen Ergänzungsleistungen oder haben ein ähnliches geringes Einkommen
  • Sie haben kein oder nur wenig Vermögen (Freigrenzen sind festgelegt)
  • Es gibt keine andere Stelle, die für die Finanzierung Ihrer Auslagen zuständig ist

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie im Informationsblatt

Für eine persönliche Beratung telefonieren oder mailen Sie uns bitte. 

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