Von der Patientenverfügung bis zum Testament bietet Ihnen Pro Senectute mit dem Docupass-Vorsorgedossier die anerkannte Gesamtlösung für alle persönlichen Vorsorgedokumente. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Wünsche für den Ernstfall festzuhalten.
Jede urteilsfähige Person kann, wann immer sie möchte, eine Patientenverfügung verfassen. Darin wird festgehalten, wie sie zu medizinischen Behandlungsfragen steht, falls sie ihren Willen eines Tages nicht mehr äussern kann oder nicht mehr über die nötige Urteilsfähigkeit verfügt, um bestimmten Behandlungen zuzustimmen oder sie abzulehnen.
Bei Verlust der Urteilsfähigkeit infolge Unfall oder einer schweren Krankheit bestimmen Sie mit einem Vorsorgeauftrag eine Person Ihres Vertrauens. Diese erledigt Ihre Administration, regelt Ihre Finanzen, vertritt Sie in rechtlichen Angelegenheiten und kümmert sich um Ihr persönliches Wohlergehen. Auch kann mit einem Vorsorgeauftrag einem behördlichen Eingreifen weitgehend vorgebeugt werden.
Die Geburt kann niemand beeinflussen, wohl aber das Sterben. Denn jeder Mensch hat das Recht, für sein Lebensende und den Tod Anordnungen zu treffen. Sofern diese Wünsche realisierbar und für das Umfeld zumutbar sind, gelten sie als bindend.