Testament und Erbschaft
Wenn Sie Ihr Vermögen nicht planlos hinterlassen möchten, schaffen Sie mit einem Testament Klarheit.
Gut informiert vorsorgen
Unsere Fachpersonen unterstützen Sie bei einfachen Erbschaftsfragen – persönlich, kompetent und verständlich. Für eine selbstbestimmte Nachlassregelung, die Ihren Wünschen entspricht.
Broschüre «Wissenswertes zum Testament»
Verschaffen Sie sich einen Überblick: Unsere Broschüre bietet hilfreiche Informationen zum Thema Testament.
Möchten Sie die Broschüre lieber gedruckt erhalten? Gerne senden wir Ihnen ein kostenloses Exemplar per Post zu. Bestellen Sie es bequem über unseren Online-Shop.
Testament-Konfigurator
Mit unserem Online-Konfigurator erstellen Sie Schritt für Schritt ein rechtsgültiges Testament. Das Tool berücksichtigt gesetzliche Pflichtteile, erlaubt die Benennung von Erbinnen und Erben und gemeinnützigen Organisationen sowie die Einsetzung einer Willensvollstreckung. Am Ende erhalten Sie eine vollständige Testament-Vorlage als PDF.
Häufige Fragen
Ein Testament ist dann sinnvoll, wenn Sie Ihre Vermögensverteilung über die gesetzliche Regelung hinaus individuell gestalten möchten – etwa zugunsten nahestehender Personen oder Organisationen. Wenn die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen entspricht, ist kein Testament nötig.
Bestimmte Personen – wie Kinder, Ehepartner oder Eltern – haben Anspruch auf einen gesetzlich festgelegten Pflichtteil. Über das verbleibende Vermögen, die sogenannte frei verfügbare Quote, können Sie frei verfügen und diese im Testament zuweisen.
Damit Ihr Testament rechtskräftig ist, beachten Sie folgende Punkte:
- Das Dokument muss vollständig von Hand geschrieben sein.
- Beginnen Sie mit einer klaren Überschrift wie «Testament» oder «Letzter Wille».
- Geben Sie Ihre vollständigen Personalien an (Name, Vorname, Wohnort, Geburtsdatum).
- Falls frühere Testamente ungültig sein sollen, schreiben Sie: «Ich widerrufe hiermit alle bisherigen Verfügungen.»
- Berücksichtigen Sie Pflichtteile und bestimmen Sie über das verbleibende Vermögen.
- Schliessen Sie mit Ort, Datum und Ihrer eigenhändigen Unterschrift.
Alternativ können Sie ein öffentliches Testament mit einer Notarin oder einem Notar verfassen. Bei handschriftlichen Testamenten empfehlen wir eine fachliche Prüfung, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Über die frei verfügbare Quote können Sie gemeinnützige Organisationen oder Einzelpersonen bedenken – entweder durch ein Vermächtnis (Legat) oder als Erbanteil:
- Legat (fester Betrag oder Gegenstand):
«Stiftung Pro Senectute Aargau, Suhrenmattstrasse 29, 5035 Unterentfelden vermache ich 20'000 Franken.» - Erbeinsetzung (Anteil am Gesamtvermögen):
«Ich setze die Stiftung Pro Senectute Aargau als Erbin eines Viertels meines Nachlasses ein.»
Ihr Testament sollte auffindbar und geschützt verwahrt sein – etwa bei der Gemeinde, einer Notarin, einem Anwalt oder einer Vertrauensperson. Wichtig ist, dass es im Todesfall zugänglich ist. Ein Hinweis auf den Aufbewahrungsort kann zu Hause hinterlegt werden.
Ja, ein Testament lässt sich jederzeit:
- abändern (z. B. handschriftliche Ergänzungen mit Datum und Unterschrift),
- ersetzen (neues Testament mit dem Hinweis, dass alle früheren Versionen aufgehoben sind),
- widerrufen (z. B. durch eigenhändige Vernichtung oder eine schriftliche Erklärung).
Haben Sie weitere Fragen?
Unsere Sozialarbeitenden unterstützen Sie gerne. Bei komplexeren Anliegen vermitteln wir Ihnen eine Fachperson im Erbrecht.